Beherrschungs- und Gewinnabfuehrungsvertrag

zwischen der

Coca-Cola GmbH,  eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB
527,

                                              (nachfolgend "CC GmbH" genannt"),
und der

Coca-Cola   Erfrischungsgetaenke   AG,   eingetragen  im  Handelsregister  des
Amtsgerichts Berlin- Charlottenburg unter HRB 62845,

                                               (nachfolgend "CCE AG" genannt").

Vorbemerkung
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Im Rahmen  der  Neustrukturierung  des  deutschen  Coca-Cola  Systems  soll eine
strkere  Regionalisierung der deutschen Coca-Cola  Organisation erreicht werden.
Durch die  Beibehaltung  einer Mehrzahl von  Konzessionaeren  soll sich auch die
Stellung der CCE AG innerhalb der deutschen  Konzessionaere  aendern. Vor diesem
Hintergrund vereinbaren die CC GmbH und die CCE AG Folgendes:

[Section] 1     Leitung
                -------

1.1  CCE AG  unterstellt  sich der  Leitung  der CC GmbH. CC GmbH ist demgemaess
     berechtigt,  dem Vorstand der CCE AG Weisungen  zur  Geschaeftsfuehrung  zu
     erteilen.

1.2  Weisungen zu Manahmen der Geschaeftsfuehrung, die der Zustimmung des
     Aufsichtsrats der CCE AG buedrfen, sind schriftlich, per Telekopie oder per
     E-Mail zu erteilen.

[Section] 2     Gewinnabfuehrung
                ----------------

2.1  CCE AG ist waehrend der Vertragsdauer  verpflichtet,  ihren gesamten Gewinn
     an CC GmbH abzufuehren.  Als Gewinn gilt - vorbehaltlich einer Bildung oder
     Aufloesung   von   Ruecklagen   nach   [Section]   2.2  -  der   ohne   die
     Gewinnabfuehrung   entstehende   Jahresueberschuss,   vermindert  um  einen
     etwaigen  Verlustvortrag  aus dem Vorjahr  und um den  Betrag,  der gemaess
     [Section] 300 AktG in die gesetzliche Ruecklage einzustellen ist.



                                   -2-


2.2  CCE AG kann mit Zustimmung  der CC GmbH Betaerge aus dem  Jahresueberschuss
     in  andere  Gewinnruecklagen   einstellen,   sofern  dies  handelsrechtlich
     zulaessig und bei vernuenftiger  kaufmaennischer Beurteilung wirtschaftlich
     begruendet ist. Sind waehrend der Dauer dieses Vertrags  Betaerge in andere
     Gewinnruecklagen  nach  [Section]  272  Abs.  3  HGB  (nachfolgend  "Andere
     Gewinnruecklagen",  genannt) und/oder Kapitalruecklagen aus Zuzahlungen der
     CC GmbH nach [Section] 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB (nachfolgend "Kapitalruecklagen
     aus Zuzahlungen",  genannt)  eingestellt worden, so sind diese Betraege auf
     Verlangen der CC GmbH aufzuloesen und zum Ausgleich eines Jahresfehlbetrags
     zu  verwenden  oder als Gewinn  abzufuehren.  Andere  Gewinnruecklagen  und
     Kapitalruecklagen aus Zuzahlungen,  die vor Beginn dieses Vertrags gebildet
     wurden, duerfen nicht als Gewinn abgefuehrt werden.

2.3  Die  Verpflichtung  zur  Gewinnabfuehrung  gilt  erstmals fuer den gesamten
     Gewinn des am 01.01.2002 beginnenden Geschaeftsjahrs.

[Section] 3     Verlustuebernahme
                -----------------

     CC  GmbH  ist  verpflichtet,   jeden  waehrend  der   Vertragsdauer   sonst
     entstehenden Jahres- fehlbetrag auszugleichen,  soweit dieser nicht dadurch
     ausgeglichen   wird,   dass   den   Anderen    Gewinnruecklagen    und/oder
     Kapitalruecklagen  aus Zuzahlungen  Betraege entnommen werden, die waehrend
     der Vertragsdauer in sie eingestellt worden sind.  Vorvertragliche Verluste
     werden nicht uebernommen.

[Section] 4     Ausgleich gemaess [Section] 304 AktG
                ------------------------------------

4.1  CC GmbH garantiert saemtlichen uebrigen Aktionaeren der CCE AG (nachfolgend
     "aussenstehende Aktionaere der CCE AG", genannt) als angemessenen Ausgleich
     fuer  jedes  volle  Geschaeftsjahr  der CCE AG und fuer  jede  nennwertlose
     Stueckaktie der CCE AG die Zahlung von EUR 0,76. Die  Ausgleichszahlung ist
     am Tag nach der ordentlichen  Hauptversammlung  der CCE AG faellig,  in der
     der  Vorstand  den  festgestellten  Jahresabschluss  fuer  das  abgelaufene
     Geschaeftsjahr    vorlegt   oder   die   ueber   die    Feststellung    des
     Jahresabschlusses fuer das abgelaufene Geschaeftsjahr beschliesst.

4.2  Die  Ausgleichszahlung  erfolgt  erstmals  fuer  das  volle  am  01.01.2002
     beginnende  Geschaeftsjahr  der CCE AG. Falls das Geschaeftsjahr der CCE AG
     waehrend der Laufzeit dieses Vertrags  geaendert wird,  vermindert sich der
     Ausgleich zeitanteilig. Hingegen



                                   -3-


     vermindert  sich  der  Ausgleich   nicht,  falls  dieser Vertrag  waehrend
     eines Geschaeftsjahrs der CCE AG endet.

4.3  Die Ausgleichszahlung  erhalten diejenigen  aussenstehenden  Aktionaere der
     CCE  AG,  die im  Zeitpunkt  der  Faelligkeit  der  Ausgleichszahlung  noch
     Aktionaere der CCE AG sind.  Soweit ein  auessenstehender  Aktionr  gemaess
     [Section] 6 seine Aktien auf die CC GmbH oder ein von der CC GmbH benanntes
     Unternehmen mit Wirkung zum 31.12.2006, 24.00 Uhr, uebertaergt,  erhaelt er
     fr das Geschaeftsjahr 2006 dennoch die volle Ausgleichszahlung.  Soweit ein
     aussenstehender  Aktioaenr gemaess {Section] 6 seine Aktien auf die CC GmbH
     oder ein von der CC GmbH benanntes  Unternehmen mit Wirkung zum 31.12.2005,
     24.00  Uhr,  uebertraegt,  erhlt  er  fuer  alle  Geschaeftsjahre  bis  zum
     31.12.2005  die  volle  Ausgleichszahlung,  wenn  er an die CC  GmbH  seine
     zukuenftigen  Zahlungsansprueche  gegen  die  CCE AG auf  Auszahlung  einer
     Dividende fuer die Geschaeftsjahre bis zum 31.12.2005 abtritt.

4.4  Bei einer Erhoehoeng des Grundkapitals der CCE AG aus  Gesellschaftsmitteln
     bleibt der Gesamtbetrag des an alle aussenstehenden Aktionaere zu zahlenden
     Ausgleichs  unveraendert  und  verringert  sich  proportional  der  auf die
     einzelne Aktie entfallende Ausgleichsbetrag.

4.5  Bei einer  Erhoehoeng des  Grundkapitals  der CCE AG gegen Einlagen ist der
     Ausgleich   auch  auf  die  neuen  Aktien  zu  zahlen,   sofern  diese  von
     aussenstehenden Aktionaeren uebernommen werden.

4.6  Bei  einer   Herabsetzung  des  Grundkapitals  der  CCE  AG  zum  Ausgleich
     vorvertraglicher   Verluste   bleibt   der   Gesamtbetrag   des   an   alle
     aussenstehenden Aktionaere zu zahlenden Ausgleichs unveraendert und erhoeht
     sich proportional der auf die einzelne Aktie entfallende Ausgleichsbetrag.

4.7  Wird das Grundkapital  der CCE AG dadurch neu gestueckelt,  dass bei gleich
     bleibender Hoehe des Grundkapitals neue Aktien ausgegeben  werden,  wodurch
     sich  der  auf  die  einzelne  Aktie   entfallende   anteilige  Betrag  des
     Grundkapitals verringert (Aktiensplit), bleibt der Gesamtbetrag des an alle
     aussenstehenden   Aktionaere  zu  zahlenden  Ausgleichs   unveraendert  und
     verringert  sich  proportional  der  auf  die  einzelne  Aktie  entfallende
     Ausgleichsbetrag.



                                   -4-


[Section] 5     Wirksamwerden und Dauer
                -----------------------

5.1  Dieser Vertrag wird unter der  aufschiebenden  Bedingung der Zustimmung der
     Hauptversammlung der CCE AG und der  Gesellschafterversammlung  der CC GmbH
     abgeschlossen.

5.2  Dieser  Vertrag  steht  unter  der  aufschiebenden   Bedingung,   dass  die
     zustaendige Kartellbe- hrde mitgeteilt,  dass der Abschluss dieses Vertrags
     keinen  der  Fusionskontrolle  unter-  liegenden  Zusammenschlusstatbestand
     darstellt  oder  dass  die  zustaendige  Kartellbehoerde  im  Rahmen  eines
     Fusionskontrollverfahrens  den Zusammenschluss innerhalb der ge- setzlichen
     Fristen nicht untersagt.

5.3  Der Vertrag wird erst wirksam,  wenn sein  Bestehen in das  Handelsregister
     der CCE AG eingetragen worden ist. Er gilt, soweit rechtlich zulaessig,  ab
     dem 01.01.2002,  0.00 Uhr, und endet am 31.12.2006,  24.00 Uhr. Der Vertrag
     kann  von der CC GmbH  unter  Einhaltung  einer  Kuendigungsfrist  von neun
     Monaten zum  Jahresende,  erstmals mit Wirkung zum  31.12.2004,  24.00 Uhr,
     schriftlich gekuendigt werden.

5.4  Das Recht zur Kuendigung des Vertrags aus wichtigem  Grund ohne  Einhaltung
     einer Kndigungsfrist bleibt unberhrt.

[Section] 6     Absicherung des Aktienwerts
                ---------------------------

6.1  Jeder  aussenstehende  Aktionaer  der CCE AG hat das Recht (im Sinne  eines
     echten Vertrags zu Gunsten Dritter), durch schriftliche Erklaerung, die der
     in der Anlage zu diesem Vertrag beigefuegten  Erklaerung  entsprechen muss,
     der CC GmbH  unwiderruflich  anzubieten,  alle oder eine  bestimmte  Anzahl
     seiner CCE AG Aktien  gegen  Zahlung  von EUR 16,87 je Aktie an die CC GmbH
     oder ein von der CC GmbH benanntes  Unternehmen mit Wirkung zum 31.12.2006,
     24.00 Uhr, zu verkaufen und zu uebertragen ("Angebot").

6.2  Das Angebot muss bis zum 31.12.2006,  24.00 Uhr,  befristet sein und der CC
     GmbH spaetestens am 31.10.2006 zugehen.

6.3  Andere und/oder weitere Bedingungen  und/oder  Befristungen  duerfen in dem
     Angebot   nicht   enthalten   sein.   Aktienurkunden,    Gewinnanteil   und
     Erneuerungsscheine sind,




                                      -5-

     soweit sie an den aussenstehenden Aktionaer ausgegeben worden sind, dem
     Angebot beizufuegen.

6.4  Geht   das   Angebot   samt   der    Aktienurkunden,    Gewinnanteil    und
     Erneuerungsscheine   der  CC  GmbH   rechtzeitig   zu,   ist  die  CC  GmbH
     verpflichtet,  das Angebot  innerhalb der gesetzten Frist selbst anzunehmen
     oder die Annahme durch ein von ihr benanntes  Unternehmen  herbeizufuehren.
     Falls  die CC GmbH die  Annahme  durch  ein von ihr  benanntes  Unternehmen
     herbeifuehrt,  buergt die CC GmbH  selbstschuldnerisch  fuer die Erfuellung
     aller  Verpflichtungen  des  von  ihr  benannten  Unternehmens  aus  diesem
     Vertrag.

6.5  Der Kaufpreis ist innerhalb einer Woche nach Wirksamwerden der Uebertragung
     zur Zahlung faelig.

6.6  Falls dieser Vertrag zu einem frueheren Zeitpunkt als zum 31.12.2006, 24.00
     Uhr, endet, gelten die Bestimmungen dieses [Section] 6 entsprechend mit der
     Massgabe,  dass der CC GmbH  anzubieten  ist, die CCE AG Aktien mit Wirkung
     zum 31.12.2005,  24.00 Uhr, zu verkaufen und zu  uebertragen,  und dass das
     Angebot der CC GmbH  innerhalb von sechs Wochen nach dem Zeitpunkt  zugehen
     muss, zu dem die Beendigung dieses Vertrags den aussenstehenden Aktionaeren
     der  CCE AG an die  zuletzt  schriftlich  bekannt  gegebene  Anschrift  der
     jeweiligen  Empfaenger  mitgeteilt  worden ist, und bis spaetestens  zwoelf
     Wochen nach diesem  Zeitpunkt  befristet sein muss.  Eine Mitteilung an den
     der CC GmbH zuletzt  schriftlich  bekannt gegebenen  Geschaeftsfuehrer  der
     Norddeutscher    Pool   GbR   ersetzt   eine   Mitteilung   an   diejenigen
     aussenstehenden  Aktioaenre,  die Gesellschafter der Norddeutscher Pool GbR
     sind.

[Section] 7     Schlussbestimmungen
                -------------------

7.1  Dieser  Vertrag  enthaelt  alle  zwischen  der  CC  GmbH  und  der  CCE  AG
     getroffenen Vereinbarungen. Nebenabreden bestehen nicht.

7.2  Aenderungen und Ergaenzungen dieses Vertrags beduerfen der Schriftform, der
     Zustimmung     der     Hauptversammlung     der     CCE    AG    und    der
     Gesellschafterversammlung  der CC GmbH und werden erst mit ihrer Eintragung
     im Handelsregister wirksam. [Section] 295 Abs. 2 AktG bleibt unberiehrt.

7.3  Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam
     oder undurchfuehrbar sein oder werden oder sollte sich herausstellen,  dass
     dieser  Vertrag  eine Lcke  aufweist,  wird  dadurch  die  Wirksamkeit  der
     uebrigen Bestimmungen nicht berhuert.





                                      -6-


     An Stelle  der  unwirksamen  oder undurchfuehrbaren   Bestimmung  oder  zur
     Ausfuellung  der Lcke  werden  die CC GmbH und die CCE AG eine  angemessene
     Regelung  vereinbaren,  die, soweit rechtlich  zulaessig,  dem am naechsten
     kommt,  was die CC GmbH und die CCE AG gewollt haben oder nach dem Sinn und
     Zweck  dieses  Vertrags  gewollt  haetten,  sofern  sie  diesen  Punkt beim
     Abschluss des Vertrags bedacht haetten.

7.4  Dieser  Vertrag  unterliegt  dem  Recht  der  Bundesrepublik   Deutschland.
     Massgeblich ist die deutschsprachige Fassung.

7.5  Der Gerichtsstand fuer  Streitigkeiten  zwischen der CC GmbH und der CCE AG
     aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Essen.



Essen, den 19.11.2001                           Berlin, den ........ 2001


COCA-COLA GmbH :                                Coca-Cola Erfrischungsgetraenke
                                                Aktiengesellschaft:



/s/ Gotz-Michael Muller                         /s/
- -----------------------------------             --------------------------------
Goetz-Michael Mueller
- -Division President-



/s/ Detlef Schmitz                             /s/
- ----------------------------------             ---------------------------------
Detlef Schmitz
- -Division Counsel-





                                                                        Anlage

An die
Coca-Cola GmbH
Max-Keith-Strasse 66
45136 Essen

Angebot  gemaess [Section] 6  des   zwischen   der   Coca-Cola   GmbH   und  der
Coca-Cola   Erfrischungsgetraenke  AG    geschlossenen         Beherrschungs-und
Gewinnabfuehrungsvertrags

Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,

ich,  [Angabe  des  vollstaendigen  Namens des  Aktionaers],  biete  hiermit der
Coca-Cola GmbH unwiderruflich an, [Angabe der Anzahl] nennwertlose  Stueckaktien
der   Coca-Cola   Erfrischungsgetraenke   AG  der   Aktiengattung   [Angabe  der
Aktiengattung(en)] mit den Aktiennummern [Angabe der Aktiennummern] (nachfolgend
"Aktien  genannt")  gegen Zahlung von EUR 16,87 je Aktie an die  Coca-Cola  GmbH
oder  ein  von  der  Coca-Cola  GmbH  benanntes   Unternehmen  mit  Wirkung  zum
31.12.[2006],  24.00 Uhr, zu verkaufen und zu uebertragen. Soweit Urkunden ueber
die Aktien, Gewinnanteil-und  Erneuerungsscheine an mich ausgegeben worden sind,
fuege ich sie diesem Angebot bei.

Ich versichere,  dass ich der alleinige rechtliche und wirtschaftliche Eigentmer
der Aktien bin,  vorbehaltlich  der etwa  notwendigen  Zustimmung  der Coca-Cola
Erfrischungsgetrnke  AG in der Verfuegung  ber diese Aktien nicht  beschrnkt bin
und die  Aktien  nicht mit  Rechten  Dritter  belastet  sind.  Im brigen ist die
Haftung ausgeschlossen.

Mein  Angebot ist bis  zum  31.12.[2006],  24.00  Uhr, befristet.  Ich verzichte
gemaess  [Section] 151 Satz 1 BGB auf den Zugang der Annahmeerklaerung.

Ich  weise  die  Coca-Cola  GmbH  oder  das  von  der  Coca-Cola  GmbH  benannte
Unternehmen an, den innerhalb einer Woche nach  Wirksamwerden  der  Uebertragung
faellig   werdenden   Kaufpreis   auf  mein  Konto,   Kontonummer   [Angabe  der
Kontonummer], bei der [Angabe der Bank], Bankleitzahl [Angabe der Bankleitzahl],
zu ueberweisen.

Mit freundlichen Gruessen


_________________________________________________
[Angabe des vollstaendigen Namens des Aktionaers]