c) Gewährung von Darlehen (i) soweit sie im Einzelfall einen Betrag von EUR 1.000.000 oder in ihrer Gesamtheit einen Betrag von EUR 2.000.000 pro Jahr übersteigen (ausgenommen Darlehen an Unternehmen, deren Mehrheitsgesellschafter die Gesellschaft ist, sowie Darlehen, die im Laufe des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs z.B. an Lieferanten oder Vermieter gewährt werden) oder (ii) an Mitarbeiter, sofern diese im Einzelfall EUR 100.000 übersteigen (ausgenommen Lohn- und Gehaltsvorschüsse); | | | | c) granting of loans (i) in excess of EUR 1,000,000 in the individual case and EUR 2,000,000 in the aggregate per year (excluding loans to majority-owned companies or loans granted in the ordinary course of business, e.g. to suppliers or landlords) or (ii) to employees in excess of EUR 100,000 in the individual case excluding wage and salary advances; |
d) Einzelinvestitionen in Sachanlagen, soweit sie im Einzelfall einen Betrag von EUR 4.000.000 oder in ihrer Gesamtheit das festgelegte jährliche Investitionsbudget um einen Betrag von mehr als EUR 8.000.000 übersteigen; | | | | d) individual investments in fixed assets exceeding an amount of EUR 4,000,000 in the individual case or exceeding the agreed annual investment budget by more than an amount of EUR 8,000,000 in total; |
e) Bestellung von Sicherheiten, Verpfändungen oder Sicherungsabtretungen bezüglich Gegenständen des Gesellschaftsvermögens, Gewährung oder Übernahme von Garantien oder ähnlichen Verpflichtungen oder Bürgschaften, selbstschuldnerischen Bürgschaften, Zahlungsgarantien oder jeglichen bürgschaftsähnlichen Verpflichtungen, die Abgabe von Patronatserklärungen sowie das Eingehen von Wechselverbindlichkeiten, die jeweils einen Betrag von EUR 7.000.000 übersteigen oder außerhalb des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs liegen, wobei gesetzliche und/oder übliche Sicherheiten und/oder Verbindlichkeiten der vorgenannten Art (z.B. Vermieterpfandrechte, Pfandrechte im Zusammenhang mit gewerblichen Kreditversicherungen, Eigentumsvorbehalte, Hinterlegungen bei Zoll- oder Steuerbehörden etc.) oder Sicherheiten und/oder Verbindlichkeiten, die zugunsten eines Unternehmens, deren Mehrheitsgesellschafter die Gesellschaft ist, gewährt bzw. eingegangen werden, immer als innerhalb des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs liegend gelten sollen; | | | | e) granting of collateral, pledge or transfer as security of assets of the Company, assumption or taking over of guarantees or similar liabilities or of sureties or personal guarantees, payment guarantees and of any and all obligations similar to personal guarantees (bürgschaftsähnliche Verpflichtungen), issuance of letters of comfort (Patronatserklärungen) as well as issuance of notes payable (Eingehen von Wechselverbindlichkeiten) in excess of an amount of EUR 7,000,000 or outside the ordinary course of business, provided, however, that statutory and/or customary securities and/or liabilities of the aforementioned kind (e.g. lessor’s lien, liens in connection with commercial loan insurances, retention of title, custom and tax deposits, etc.) or securities and/or liabilities for the benefit of majority-owned companies shall always be considered as inside the ordinary course of business; |